OSTEOPATHIE:
Kosten und Erstattung
Osteopathie ist eine private Gesundheitsleistung. Die Kosten der Behandlung orientieren sich an der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH) .
Informationen für Patienten mit privater Versicherung oder Beihilfe
Eine Erstattung der Rechnung von privaten Versicherungen und der Beihilfestelle ist nicht immer in vollem Umfang gewährleistet und richtet sich nach ihren Vertragsklauseln.
Bitte erkundigen Sie sich vor der Rechnungsstellung bei Ihrer Versicherung nach den Versicherungsbedingungen. Ich werde dann meine Abrechnungsmodalitäten entsprechend den Vorgaben Ihrer Versicherung anpassen.
Informationen für Patienten mit gesetzlicher Versicherung
Gesetzliche Versicherungen übernehmen in der Regel die Kosten für naturheilkundliche Behandlungen nicht. Viele gesetzliche Kassen* übernehmen jedoch inzwischen anteilig die Kosten einer osteopathischen Behandlung. Oft benötigen gesetzlich Versicherte zur Kostenübernahme eine Verordnung vom Arzt. Zur Klärung setzen Sie sich bitte mit Ihrer gesetzlichen Kasse in Verbindung.
* Eine Liste der entsprechenden Krankenkassen finden Sie auf Osteokompass.
PHYSIOTHERAPIE:
Unsere Praxis für Physiotherapie ist eine Privat-Praxis. Wir können mit allen Privatkassen und Privat abrechnen.
Die Kosten für die Physiotherapeutischen Behandlungen werden nach Verordnung des Arztes gemäß Ihres privaten Krankenkassen-Tarifes übernommen.
Terminabsagen
Sollten Sie einmal einen Termin nicht wahrnehmen können, so sagen Sie diesen bitte bis spätestens 24 Stunden vorher telefonisch oder per E-Mail ab. Gemäß § 615 BGB kann der Heilpraktiker für kurzfristig abgesagte oder versäumte Termin eine Ausfallgebühr verlangen. Ein Termin gilt als zu kurzfristig abgesagt bzw. versäumt, wenn er nicht 24 Stunden vor Behandlungsbeginn telefonisch oder per Mail abgesagt wird.